Heimunterbringung nach § 34 SGB VIII
Im Kinder- und Jugendhausbereich leben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit belastenden Lebenssituationen, die ein Zuhause auf Zeit finden. Hier können sie zur Ruhe kommen, verlässliche Beziehungen aufbauen, eigene Fähigkeiten und Stärken erkennen und sich positiv entwickeln. Aufgenommen werden auch junge Menschen mit Behinderungen und Menschen die einer gezielten Förderung und Erziehung bedürfen.
Aufgrund der vielfältigen, sich ergänzenden Möglichkeiten der Gesamteinrichtung können auch Säuglinge und Kleinkinder aufgenommen werden, die eine altersangemessene intensive Pflege und Betreuung brauchen.
43 vollstationäre Plätze in drei Kinderhäusern, einem Jugendhaus und einem Verselbstständigungshaus mit Appartements (jedes Haus 196 qm). Gemeinschaftsräume/Anlagen gruppenübergreifend: Multifunktionssportfeld, Bewegungsbad, Außengelände als Naturspielraum mit Rodelhügel und Wasserlauf für jüngere Kinder, Gymnastikhalle, Jugendraum Therapiezimmer
Die Aufnahme erfolgt nach §§ 34,35a,41,42 SGB VIII sowie §§ 53,54 SGB XII
Die Kinder- und Jugendhäuser bieten Hilfen über Tag und Nacht. Junge Menschen mit und ohne Behinderung werden seelisch, körperlich, geistig und psychozozial gefördert, durch eine Verbindung von Alltagserleben mit päda-gogischen und therapeutischen Angeboten.
Die notwendigen und geeigneten erzieherischen, fördernden, betreuenden und pflegerischen Hilfen werden auf den individuellen Bedarf und die Entwicklungsmöglichkeiten, Neigungen und Wünsche der jungen Menschen abgestimmt. Es handelt sich um ganzheitliche Lern- und Entwicklungsprozesse, die auf die Entfaltung der Persönlichkeit abzielen. Es wird ressourcen- und lösungsorientiert gearbeitet, vorhandene Stärken werden gefördert und weiter entwickelt, biographische Belastungen werden bearbeitet.
Es findet eine umfassende Versorgung und Betreuung statt, als Voraussetzung dafür, dass sich die Kinder/Jugendlichen/jungen Erwachsenen sicher, geborgen sowie persönlich auf- und angenommen fühlen. Ziel der Hilfe ist es, eine Rückkehr in die eigene Familie zu erreichen oder es wird die Erziehung in einer anderen Familie angebahnt oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform geboten, die auf ein selbständiges Leben vorbereiten soll, gegebenenfalls wird auch der Wechsel in eine andere betreute Wohnform vorbereitet.
Junge Menschen mit Entwicklungsstörungen und/oder Behinderungen sollen integriert werden und am Leben in der Gemeinschaft teilhaben.
Die personelle Ausstattung des Kinder- und Jugendhausbereichs steht im Kontext der multiprofessionellen Möglichkeiten der Gesamteinrichtung und der sonstigen Einrichtungen des Trägers. Das bedeutet das im Einzelfall auf kurzem Weg auf einen Know-how-Pool zurückgegriffen werden kann, der ganzheitlich die Belange jedes Bewohners interdisziplinär diskutieren und Handlungsschritte erarbeiten kann. Natürlich werden auch Sichtweisen externer Fachleute in die Arbeit einbezogen.
Im Bereich arbeiten 22 ErzieherInnen und HeilerzieherInnen, 1 Dipl.-Psychologin, 1 Dipl.-Sozialpädagoge und Hauswirtschaftskräfte.
Die Finanzierung erfolgt über die Kostenträger der Jugendhilfe und Eingliederungshilfe nach tagesbezogenem Entgelt.
Nach der Rückführung in die Familie kann eine ambulante Nachbetreuung in enger Vernetzung mit der Bezugsbetreuerin nach Fachleistungsstunde erfolgen, möglich ist auch eine begrenzte Nachmittagsbetreuung in Einzelaushandlung.
Auch junge Erwachsene, die in eine eigene Wohnung gezogen sind, können auf diesem Wege für eine zu vereinbarende Zeit nachbetreut werden.
Kinder- und Jugendhaus-Bereich
Sozialdienst kath. Frauen e.V. Kiel
Rüsterstraße 30
24146 Kiel
Tel.: 0431/66 85 0 (Zentrale)
Fax: 0431/66 85 106
Email: st.antoniushaus@skfkiel.de
Bereichsleiter: Jochen Weber